§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Chrishan Sakthisivantha, handelnd unter „TheCloudRevolution Consulting Group“, Beethovenstr. 24, 53773 Hennef (nachfolgend „TCR“), und seinen Kunden über Beratungs-, Kreativ-, KI-, Cloud- und IT-Leistungen sowie über die Vermittlung und Bereitstellung von Software, Lizenzen, Cloud-Diensten und Hardware.
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TCR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem Service Level Agreement, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf unserer Website und im Cloud Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Preise nennen wir individuell auf Anfrage.
- Auf eine Anfrage erstellt TCR ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail oder durch Unterzeichnung) oder TCR mit der Leistung beginnt, nachdem der Kunde dies veranlasst hat.
- Angebote von TCR sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Preisänderungen der Hersteller vor Annahme des Angebots bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungen und Mitwirkung
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Werkleistungen (zum Beispiel Websites, Designs oder individuelle Software) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- TCR darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Dienstleister einsetzen. TCR bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
- Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von TCR; dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Dienst von TCR vereinbart ist.
§ 4 Software, Lizenzen und Cloud-Dienste Dritter
- TCR vermittelt und stellt Software-Lizenzen und Cloud-Dienste von Drittherstellern bereit, insbesondere von Microsoft, Securepoint, Veeam und Carbonite sowie Rechenzentrumsleistungen eines deutschen Distributors. Für diese Produkte gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die dem Kunden vor Vertragsschluss genannt oder zugänglich gemacht werden.
- Microsoft-Produkte werden über das Cloud Solution Provider (CSP) Programm bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Microsoft-Kundenvereinbarung (Microsoft Customer Agreement) in der jeweils gültigen Fassung akzeptiert. Es gelten die Laufzeiten und Kündigungsregeln des Microsoft-Programms („New Commerce Experience“): Monatsabonnements verlängern sich automatisch um einen Monat, Jahresabonnements um ein Jahr, sofern sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Eine Reduzierung oder Stornierung ist nach Buchung oder Verlängerung nur innerhalb des von Microsoft vorgegebenen Zeitfensters (derzeit 7 Tage) möglich. Danach ist das Abonnement für die gesamte Laufzeit zu bezahlen.
- Kündigungen und Änderungen von Abonnements müssen TCR in Textform rechtzeitig vor Ablauf, spätestens 7 Tage vor dem Verlängerungsdatum, zugehen, damit TCR sie fristgerecht beim Hersteller umsetzen kann.
- Ändert ein Hersteller seine Preise, Produkte oder Bedingungen, kann TCR diese Änderungen mit Wirkung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt an den Kunden weitergeben. TCR informiert den Kunden darüber vorab in Textform. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde das betroffene Abonnement zum Verlängerungszeitpunkt kündigen.
- Für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter gelten die Service Level der jeweiligen Hersteller. Weitergehende Verfügbarkeitszusagen gibt TCR nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, Lizenzen nur im vereinbarten Umfang zu nutzen und Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 5 Hardware als Service
- Bei „Device as a Service“ wird Hardware für eine feste Laufzeit gegen ein monatliches Entgelt zur Nutzung überlassen. Das Eigentum verbleibt beim Hersteller, Distributor oder Finanzierungspartner.
- Der Kunde behandelt die Geräte pfleglich, versichert sie angemessen und meldet Schäden oder Verlust unverzüglich. Nach Ende der Laufzeit sind die Geräte vollständig und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben; personenbezogene Daten sind vorher durch den Kunden zu löschen, sofern nicht eine zertifizierte Datenlöschung durch TCR vereinbart ist.
- Im Übrigen gelten die Bedingungen des jeweiligen Device-as-a-Service-Programms, die dem Kunden mit dem Angebot übermittelt werden.
§ 6 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wiederkehrende Entgelte (zum Beispiel für Lizenzen und Cloud-Dienste) werden monatlich oder jährlich im Voraus berechnet, entsprechend der gewählten Zahlweise. Einmalige Leistungen werden nach Erbringung oder nach vereinbarten Meilensteinen berechnet. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. TCR kann Rechnungen elektronisch übermitteln. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) mindestens einen Tag vor Fälligkeit versandt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, darf TCR nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen den Zugang zu Cloud-Diensten sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Für Lizenzen und Cloud-Dienste Dritter gilt zusätzlich § 4.
- Ist nichts anderes vereinbart, können Verträge über laufende Service- und Betreuungsleistungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Nach Vertragsende stellt TCR dem Kunden auf Wunsch die bei TCR gespeicherten Daten des Kunden in einem gängigen Format bereit. Der Kunde muss diesen Wunsch vor Vertragsende äußern. 30 Tage nach Vertragsende darf TCR die Daten löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 8 Kreativleistungen und Nutzungsrechte
- An den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen (zum Beispiel Logos, Designs, Texte, Websites, Fotos und Videos) räumt TCR dem Kunden mit vollständiger Bezahlung die im Angebot genannten Nutzungsrechte ein. Ist nichts vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
- Entwürfe, Konzepte und nicht ausgewählte Varianten bleiben im Eigentum von TCR, soweit nicht anders vereinbart.
- Für Inhalte Dritter, die TCR lizenziert (zum Beispiel Stockfotos, Schriften oder Musik), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. TCR weist den Kunden auf wesentliche Einschränkungen hin.
- Setzt TCR Werkzeuge der generativen KI ein, prüft TCR die Ergebnisse vor der Übergabe. Der Kunde wird darüber informiert. Rein KI-generierte Inhalte genießen nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz; ein ausschließliches Recht daran kann TCR insoweit nicht verschaffen. Bestehende Kennzeichnungspflichten (zum Beispiel nach der KI-Verordnung der EU) beachtet TCR.
- Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt TCR insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- TCR darf den Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse in seinem Portfolio zeigen.
§ 9 Abnahme
- Sind Werkleistungen vereinbart, nimmt der Kunde diese nach Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen ab. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform meldet, obwohl TCR ihn bei Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 10 Mängelansprüche
- Bei Mängeln wird TCR nach eigener Wahl nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme oder Übergabe. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.
- Für Produkte Dritter gelten vorrangig die Gewährleistungs- und Supportbedingungen des Herstellers. TCR unterstützt den Kunden bei deren Durchsetzung.
§ 11 Haftung
- TCR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TCR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet TCR nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern nicht ein Backup-Dienst von TCR vereinbart ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel bei Überlassung zur Nutzung (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TCR.
§ 12 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Netzausfälle oder Ausfälle bei Herstellern und Rechenzentrumsbetreibern, die TCR nicht zu vertreten hat. Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
TCR verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Soweit TCR im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (zum Beispiel beim Betrieb von Cloud-Diensten, Backups oder Support-Zugriffen), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von TCR. TCR ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB teilt TCR dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. TCR weist den Kunden in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.